Küche - clever kaufen
Zum Thema Küche gab es ja bei uns schon ein paar Einträge …
Zum Thema Küche gab es ja bei uns schon ein paar Einträge …
Gestern Abend klingelte es bei uns recht spät noch mal 2-mal - wirklich 2-mal!!
Die Nachbarin stand wedelnd mit einem an uns adressierten Brief in der Hand der wohl in ihrem Briefkasten gelandet war.
Der Briefkasten quoll heute fast über …
Der Notar hat uns jetzt noch einen Kaufvertrag geschickt - und damit schon wieder eine Urkunde - eigentlich dachten wir das ganze sei bereits rum. Aber denkste. Mit dem neuen Kaufvertrag kam natürlich auch noch eine kleine Rechnung - wie hätte es auch anders sein sollen. Morgen werden wir mal beim Notar anrufen - mal sehen ob sonst noch was kommt.
Nachdem beim Notar, Grundbuchamt - und der Gerichtskasse alles soweit fertig ist, kam heute wieder Post vom Notar. Ein Einwurfeinschreiben - Inhalt: Zahlen Sie! Gehen Sie nicht über Los … Nee, Quatsch - es war die Fälligkeitsmitteilung für den Grundstückskaufpreis. 14 Tage haben wir dafür Zeit.
Die Gerichtskasse hat uns heute mit einer Rechnung beglückt - für die Eintragung einer Grundschuld und die Auflassungsvormerkung - und noch 18 Euro für die beglaubigte Grundbuchabschrift - mit meiner Schätzung lag ich 6 Euro daneben.
Wie bereits hier angekündigt haben wir mit dem Notariat gesprochen - wegen der falschen Hausnummer in der Grundschuldbestellung - ist aber egal - wichtig ist die Flurstücknummer - und die stimmte ja. Bei der Gelegenheit habe ich dann mal gefragt wann denn nun der Grundbuchauszug kommt - dazu weiß man aber noch nix. Schade.
Bei dem Beitrag über die Grundschuldbestellung hatte ich mir die Kosten noch manuell zusammgesucht - gestern musste ich mich notgedrungen wieder mal mit den Notarkosten beschäftigen - dabei bin ich auf eine Seite gestossen die die Notar- und Grundbuchkosten sehr bequem errechnet - die Gegenprobe zu meiner Rechnung stimmte genau …
Diesmal hat uns der Notar die Grundschuldbestellung in Rechnung gestellt. Die Berechnung nach der hier verlinkten Kostenordnung hat ziemlich genau hingehauen - ehrlich gesagt hätte ich mit etwas mehr “Auslagen” gerechnet - vielleicht bekommen wir als Stammkunden - ist ja immerhin die dritte Rechnung - schon sowas wie “Mengenrabatt”. ![]()
Jetzt warten wir - wenn es das Grundbuch zu dem Grundstück dann mal gibt und das Gericht es eintragen kann - noch mal auf die gleiche Rechnung ohne MWSt. und Auslagen vom Amtsgericht.
Ein Anruf bei der netten Dame vom Finanzamt ergab dass die Eigentumsübertragung beim Grundstück erst erfolgt, wenn sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ans Amtsgericht? versandt hat - und wann macht sie das? Wenn sie unser Geld hat. Und wann bekommt sie unser Geld? Wenn es fällig ist - uns das sind noch paar Wochen hin. ![]()
In unserem ersten Bescheid war ein Fehler drin - die Berechnung stimmte nicht - ein Anruf auf dem Finanzamt brachte Klärung - ein Übernahmefehler aus dem Kaufvertrag. Jetzt kam der neue korrigierte Bescheid und hatte im Feld “Erläuterungen zur Steuerfestsetzung” den Vermerk: “Ich bitte das Versehen zu entschuldigen.” Nette Sachbearbeiterin, nettes Finanzamt ![]()
Heute waren wir beim Notar und haben die Grundschuld auf unser Grundstück bestellt. Das Grundbuch gibt es zwar noch nicht - aber das macht wohl nix. Bei der Gelegenheit haben wir den neuen Straßennamen und die Hausnummer erfahren. Ist doch auch mal was.