Zurechnungsfortschreibung des Einheitswerts
Das ist auch wieder mal ein Begriff der unseren Wortschatz ergänzt: Zurechnungsfortschreibung des Einheitswerts gem § 22 Absatz 2 Bewertungsgesetz …
Um die jedenfalls fertig machen zu können hat uns das Finanzamt mal wieder angeschrieben - wir hatten uns schon gewundert, Post vom Finanzamt? Wir hatten doch alles bezahlt .. oder?
Das Amt wüsste gerne wann wir “den Kaufpreis entrichtet” haben und wann uns das Grundstück übergeben wurde - ehrlich gesagt wissen wir das bei Punkt zwei auch nicht so genau … Nehmen wir doch einfach das Datum der Eigentumsübertragung im Grundbuch. Oder?
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