Bestellung von Buchgrundschulden - Grundschuldbestellung
So, mit dem Notariat habe ich gesprochen - natürlich habe ich da was falsch verstanden - natürlich muss die Grundschuld gesondert bestellt werden - natürlich kostet das noch mal extra.
Eine gute Seite zur Berechnung der anfallenden Kosten habe ich hier gefunden:
Berechnung der Gebühren
und dazu noch die KostenOrdnung
Kostenordnung
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das kleine gelbe haus » wieder eine Rechnung vom Notar schrieb,
Dezember 3, 2005 @ 11:36
[...] Diesmal hat uns der Notar die Grundschuldbestellung in Rechnung gestellt. Die Berechnung nach der hier verlinkten Kostenordnung hat ziemlich genau hingehauen - ehrlich gesagt hätte ich mit etwas mehr “Auslagen” gerechnet - vielleicht bekommen wir als Stammkunden - ist ja immerhin die dritte Rechnung - schon sowas wie “Mengenrabatt”. Jetzt warten wir - wenn es das Grundbuch zu dem Grundstück dann mal gibt und das Gericht es eintragen kann - noch mal auf die gleiche Rechnung ohne MWSt. und Auslagen vom Amtsgericht. [...]
das kleine gelbe haus » Berechnen von Notarkosten und Grundbuchkosten schrieb,
Dezember 3, 2005 @ 12:08
[...] Bei dem Beitrag über die Grundschuldbestellung hatte ich mir die Kosten noch manuell zusammgesucht - gestern musste ich mich notgedrungen wieder mal mit den Notarkosten beschäftigen - dabei bin ich auf eine Seite gestossen die die Notar- und Grundbuchkosten sehr bequem errechnet - die Gegenprobe zu meiner Rechnung stimmte genau … [...]