Annahme unseres Angebotskaufvertrages
Wir hatten im letzten Jahr einen notariellen Angebotskaufvertrag für das Grundstück gemacht. Der ist nun vom Verkäufer angenommen worden.
Bald wird nun also der Kaufpreis für das Grundstück fällig. Da das Grundbuch noch nicht existiert - die Grundstücke liegen in einem neuen Baugebiet bei dem gerade das “Grenzregelungsverfahren” stattfindet - kann auch noch keine Buchgrundschuld eingetragen werden.
Für mich stellt sich momentan die Frage ob eine solche, nicht ganz billige Buchgrundschuld in unserem Fall überhaupt extra eingetragen werden muss. Unser Kaufvertrag enthält eine “Auflassungsvormerkung” in der beantragt wird Grundpfandrechte in bestimmter Höhe für beliebige Gläubiger einzutragen. Aus meiner Sicht wäre dann nur noch eine Zweckerklärung gegenüber der Bank notwendig die sozusagen “die Klammer” zwischen der finanzierenden Bank und dem Grundpfandrecht bildet.
Mal sehen ob ich damit richtig liege - werde am Montag mal beim Notar anrufen.
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